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GEMA Lizenzshop
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Informationen zu den Lizenzen für private Websites


1. Umfang der umfassten Rechte

Der Lizenzshop steht allen privaten Websites zur Verfügung,

  • die von Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang zur Information und Präsentation unterhalten werden

  • deren Musikanteile nicht mehr als 75 % betragen

  • durch die keine Einnahmen und sonstige geltwerte Vorteile erzielt werden

  • die 120.000 Zugriffe im Jahr nicht übersteigen


Erfüllt Ihre private Website diese Kriterien nicht, informieren Sie sich bitte über die Tarife und die Vergabe von Lizenzen auf unserer Internetseite Hintergrundmusik auf privaten Websites.


Bei privaten Websites mit mehr als 120.000 Zugriffen im Jahr bzw. bei privaten Websites mit denen Einnahmen und sonstige geltwerte Vorteile erzielt werden, erfolgt die Lizenzierung ausschließlich durch die zuständige GEMA-Bezirksdirektion.


2. Laufzeiten der Lizenzen für private Websites


3. Definition private Website


4. Art der umfassten Rechte


© GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
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